Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Zum Zweck der besseren Lesbarkeit und des Verständnisses wird im Folgenden ausschließlich das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 1 Vertragsschluss und Mietvertrag
Eine Anfrage seitens des Mieters für die gewünschten Artikel sollte spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum erfolgen. Kurzfristigere Anfragen werden nur bei Verfügbarkeit der gewünschten Artikel berücksichtigt.
Der Mietvertrag kommt auf einem der folgenden Wege zustande:
a) Angebot und Annahme:
Der Vermieter unterbreitet dem Mieter ein schriftliches Angebot. Änderungswünsche oder die Annahme des Angebots sind innerhalb der im Angebot angegebenen Frist per E-Mail mitzuteilen. Anderenfalls verfällt das Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot fristgerecht annimmt und dem Mieter anschließend die Auftragsbestätigung des Vermieters zugeht. Ab einer Auftragssumme von 150 € ist zudem eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme gemäß § 5 fällig.
b) Direkte Auftragsbestätigung:
Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann auf ein schriftliches Angebot verzichtet werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter zustande. Die Anzahlungsregelung (ab 150 € Auftragssumme) gilt entsprechend.
c) Spontanabholung:
Bei einer Abholung mit weniger als drei Tagen Vorlauf kommt der Vertrag mit Unterzeichnung der Empfangsbestätigung durch den Mieter zustande. Eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung entfällt in diesen Fällen.
Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe bzw. dem Aufbau der gemieteten Artikel und endet mit der Rückgabe bzw. dem Abbau. Eine Herausgabe der Artikel erfolgt nur gegen Vorlage des Personalausweises.
§ 2 Mietdauer und Rückgabe
Die Vermietung erfolgt tageweise oder als Wochenendmiete. Es gelten folgende Zeiten:
Tagesmiete: Abholung ab 10:00 Uhr am Leistungstag, Rückgabe bis 09:00 Uhr am Folgetag
Wochenendmiete: Abholung ab Freitag 10:00 Uhr, Rückgabe bis Sonntag 18:00 Uhr
Kann der Mieter die Artikel nicht fristgerecht zurückgeben, ist der Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der Mietdauer zu informieren. Durch eine Verlängerung können dem Mieter zusätzliche Kosten entstehen.
§ 3 Preise
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise als Abholpreise ab unserem Lager in Lichtenau-Muckenschopf zu verstehen. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.
Lieferung und Aufbau sind auf Wunsch möglich und werden individuell nach Menge, Größe der Artikel sowie zurückzulegender Fahrtstrecke berechnet.
§ 4 Kaution
Je nach Wert der gemieteten Artikel wird eine Kaution von bis zu 500 € erhoben. Der Vermieter behält sich vor, diese bei nicht fristgerechter, unvollständiger oder mangelhafter Rückgabe der gemieteten Artikel ganz oder teilweise einzubehalten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Ab Vertragsabschluss ist bei Aufträgen ab 150 € eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag sowie ggf. zusätzlich entstandene Kosten sind spätestens bei Anlieferung bzw. bei Abholung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Bei Spontanabholungen ist die gesamte Auftragssumme direkt bei Abholung fällig. Für gewerbliche Kunden kann auf Anfrage eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
§ 6 Lieferung und Aufbau
Liefer- und Aufbautermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vermerkt sind. Eine reine Lieferung erfolgt bis bzw. ab Bordsteinkante und beinhaltet weder Auf- noch Abbau der Artikel auf dem Veranstaltungsgelände. Der Mieter hat sicherzustellen, dass er selbst oder eine bevollmächtigte Person die Artikel in Empfang nimmt.
Wählt der Mieter die Option Lieferung und Aufbau, werden die Artikel an den Veranstaltungsort geliefert und am gewünschten Platz aufgebaut. Nach Abschluss des Aufbaus geht die Haftung automatisch auf den Mieter über.
§ 7 Sachmängelprüfung und Haftung
Bei Übernahme bzw. nach Aufbau hat der Mieter die Artikel unverzüglich zu kontrollieren und den Empfang auf der Empfangsbestätigung zu bestätigen.
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Artikel in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer aus der Nutzung der Artikel resultieren, bis zur Rückgabe bzw. Abholung.
§ 8 Bruch, Beschädigungen und Fehlbestände
Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die vollständige Verantwortung für die gemieteten Artikel. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da das Ausmaß von Beschädigungen und Fehlbeständen erst nach abgeschlossener Prüfung und Reinigung ermittelt werden kann.
Im Falle von Beschädigungen oder Fehlbeständen behält sich der Vermieter vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten oder dem Mieter die betroffenen Artikel zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die wegen Schäden aus der Nutzung der Artikel gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
§ 9 Reinigung
Sofern eine Reinigung durch den Vermieter nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung oder der Auftragsbestätigung vermerkt ist, hat der Mieter die Artikel vor Rückgabe eigenständig zu säubern. Dies gilt insbesondere für alle Artikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Candy-Bar-Gläser, Getränkespender, Partybecher, Geschirr, Besteck). Eine abschließende Reinigung durch den Vermieter erfolgt unmittelbar nach der Rückgabe.
Extrem verschmutzte Artikel (z. B. Brandflecken, Wachsrückstände, Stiftflecken, Kaugummi) werden zum Wiederbeschaffungspreis neu berechnet.
Zusatzhinweis Hussen: Die Hussen für Bierzeltgarnituren werden von einem Drittanbieter bezogen. Schäden, die aus der Nutzung resultieren und dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, werden unmittelbar an den Mieter weitergegeben.
Zusatzhinweis Partyzelte und Pavillons: Die gemieteten Partyzelte dürfen nicht als Gastronomiezelte verwendet werden, sofern der Einsatz eines Grills, einer Fritteuse o. Ä. beabsichtigt ist. Bei wahrnehmbarem Fettgeruch nach Rückgabe behält sich der Vermieter vor, den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Bei Unsicherheit bitte vorab Kontakt aufnehmen.
§ 10 Stornierung
Eine Stornierung ist möglich und muss schriftlich (z. B. per E-Mail) durch den Mieter erfolgen.
Bei Aufträgen unter 50 € fallen keine Stornierungsgebühren an.
Bei Aufträgen ab 50 € gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Stornierung 30–15 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes
- Stornierung 14–7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
- Stornierung 6–2 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Auftragswertes
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 100 % des Auftragswertes
Stornierungsgebühren werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornierungsgebühr angerechnet. Bei Nichtreaktion auf Zahlungsaufforderungen behält sich der Vermieter vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Zusatzhinweis Husse für Bierzeltgarnituren: Eine Stornierung ist nur binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung möglich, da die Hussen von einem Drittanbieter bezogen werden.
§ 11 Besondere Anforderungen: Fotobox und Fotospiegel
Für eine reibungslose Durchführung des Auftrags sind folgende Voraussetzungen am Aufstellungsort vom Mieter sicherzustellen:
Zugänglichkeit: Der Aufstellungsort muss ebenerdig oder über einen geeigneten Fahrstuhl erreichbar sein. Alternativ sind vom Mieter mindestens 2–3 geeignete Hilfspersonen für den Transport bereitzustellen. Ist eine barrierefreie Zugänglichkeit weder durch Fahrstuhl noch durch Hilfspersonen gewährleistet und wurde dies dem Vermieter nicht rechtzeitig vor dem Leistungstag mitgeteilt, behält sich der Vermieter vor, den Auftrag vor Ort abzulehnen. In diesem Fall gilt die Leistung als erbracht und der volle Auftragswert ist fällig.
WLAN-Verfügbarkeit: Für die Nutzung von cloudbasierter Bildübertragung und den Sofortabruf per QR-Code vor Ort ist eine stabile WLAN-Verbindung am Aufstellungsort erforderlich. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausreichend WLAN-Empfang vorhanden ist. Ohne WLAN werden die Aufnahmen nach der Veranstaltung durch den Vermieter in die Cloud übertragen; der Mieter erhält den Link zur Online-Galerie im Nachgang. Der Sofortabruf per QR-Code vor Ort ist in diesem Fall nicht möglich. Bei gebuchtem Paket mit Druckfunktion bleibt der Druck auch ohne WLAN verfügbar. Wurde das reine Digital-Paket gebucht, ist eine funktionierende WLAN-Verbindung vor Ort zwingend erforderlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingeschränkte oder nicht verfügbare Funktionen, die auf fehlenden oder unzureichenden WLAN-Empfang zurückzuführen sind.
Technischer Betrieb und Erreichbarkeit: Fotobox und Fotospiegel werden durch den Vermieter geliefert, aufgebaut und in Betrieb genommen. Der Vermieter ist am Veranstaltungstag telefonisch erreichbar und bemüht, bei technischen Problemen schnellstmöglich Unterstützung zu leisten. Eine Erreichbarkeit nach 22:00 Uhr kann nicht garantiert werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle, die auf externe Einflüsse, höhere Gewalt oder die Nutzung durch Gäste zurückzuführen sind.
§ 12 Datenschutz – Fotobox und Fotospiegel
Unsere Fotoboxen und Fotospiegel werden ausschließlich durch unser Team geliefert, aufgebaut und technisch betrieben. Gäste können lediglich per Knopfdruck Aufnahmen auslösen. Eine Bildvorschau am Gerät ist deaktiviert. Der Zugriff auf die aufgenommenen Bilder erfolgt ausschließlich durch uns.
Private Veranstaltungen: Der Veranstalter erhält nach der Veranstaltung einen Link zu seiner Online-Galerie. Er entscheidet, ob und an wen der Link weitergegeben wird. Die Galerie wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Öffentliche Veranstaltungen: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine Bereitstellung von Galerien. Die Bilder werden innerhalb von 72 Stunden gelöscht.
Wir speichern Aufnahmen ausschließlich zur Auftragserfüllung und löschen sie dokumentiert gemäß DSGVO.
§ 13 Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fotos der gemieteten Gegenstände am Veranstaltungsort zu erstellen und diese zu Marketingzwecken zu nutzen.
§ 14 Sonstiges
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden, pfleglich zu behandeln und in unverändertem sowie einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. Der Vermieter legt zu diesem Zweck in jede Aufbewahrungskiste Bestandslisten bei. Für alle Artikel, die einen Stromanschluss erfordern, hat der Mieter sicherzustellen, dass am Veranstaltungsort eine geeignete Stromversorgung vorhanden ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen, die auf eine fehlende oder unzureichende Stromversorgung zurückzuführen sind.
Stand: Juli 2026
