Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

Hinweis: Zum Zweck der besseren Lesbarkeit und des Verständnisses wird im Folgenden ausschließlich das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

1.   Mietvertrag und -zeitraum

Eine Anfrage seitens des Mieters für die gewünschten Artikel sollte spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum erfolgen. Wir behalten uns vor, kurzfristigere Anfragen nur bei Verfügbarkeit der gewünschten Artikel zu berücksichtigen.

Eine Annahme eines Angebots oder diesbezügliche Änderungswünsche sind dem Vermieter innerhalb von 3 Tagen nach Zusendung des Angebots per E-Mail mitzuteilen. Anderenfalls verfällt das Angebot.

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der o.a. Frist annimmt und eine Anzahlung in Höhe von 25% der Auftragssumme (ab 150 Euro Gesamtbetrag) geleistet hat.

Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe bzw. dem Aufbau der gemieteten Artikel und endet mit der Rückgabe bzw. dem Abbau dieser.

Eine Herausgabe der Artikel erfolgt nur gegen Vorlage des Personalausweises.

 

2.   Mietdauer

Die Vermietung der Artikel erfolgt entweder tageweise (Preise Mietpreis pro Tag) oder über ein ganzes Wochenende (Preise Mietpreis Wochenende), wobei die folgenden Abhol- und Rückgabezeiten einzuhalten sind:

Abholung: ab 10 Uhr am Leistungstag

Rückgabe: bis 9 Uhr am Folgetag

Wochenendmiete: Fr. ab 10 Uhr bis So. 18 Uhr

Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Hierdurch können dem Mieter zusätzliche Kosten entstehen, sollten die Artikel bspw. am nächsten Tag bereits wieder vermietet sein.

 

3.   Preise

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise als Abholpreise ab unserem Lager in Lichtenau-Muckenschopf zu verstehen und beinhalten aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG keine Umsatzsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Lieferung und Aufbau sind auf Wunsch möglich. Hierfür wird dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet, welches sich an Menge und Größe der Artikel sowie der zurückzulegenden Fahrtstrecke orientiert.

 

4.   Kaution

Je nach Wert der gemieteten Artikel wird ggf. eine Kaution von bis zu 500€ berechnet. Wir behalten uns vor, diese im Falle einer nicht fristgerechten, unvollständigen oder mangelhaften Rückgabe der gemieteten Artikel einzubehalten.

 

5.   Zahlungsbedingungen

Ab Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% (ab 150 Euro Gesamtbetrag) der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag sowie ggf. zusätzlich entstandene Kosten (für bspw. Lieferung und Aufbau) sind entweder am Leistungstag in Bar oder bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

 

6.   Lieferung und Aufbau

Liefer- und Aufbautermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vermerkt sind. Eine Lieferung und Abholdung der gemieteten Gegenstände erfolgt bis bzw. ab Bordsteinkante und beinhaltet weder den Auf- und Abbau noch das Einsammeln oder die Beförderung der gemieteten Artikel auf dem Veranstaltungsgelände. Der Mieter hat hierbei dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Artikel in Empfang nimmt. Wählt der Kunde die Option Lieferung und Aufbau, so werden die gemieteten Artikel an den Veranstaltungsort geliefert, sowie an einem Platz seiner Wahl auf dem Veranstaltungsgelände aufgebaut.

Nach Übernahme/Aufbau der gemieteten Artikel geht die Haftung automatisch auf den Mieter über.

 

7.   Sachmängelprüfung und Haftung

Bei Übernahme bzw. nach Aufbau hat der Mieter die Ware unverzüglich zu kontrollieren und den Empfang der Artikel auf der Empfangsbestätigung zu bestätigen.

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren bis zur Rückgabe/Abholung. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.

 

8.   Bruch, Beschädigungen und Fehlbestände

Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer (Übernahme bis Rückgabe) die komplette Verantwortung für die gemieteten Artikel. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da das Ausmaß von Beschädigungen und Fehlbeständen erst nach abgeschlossener Prüfung und Reinigung exakt ermittelt werden kann. Im Falle von Beschädigungen oder Fehlbeständen behält es sich der Vermieter vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten oder dem Mieter die betroffenen Artikel zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

Zusatzhinweis Notstromaggregat:

Das Notstromaggregat wird dem Mieter bei Abholung/Lieferung mit einem vollen Tank übergeben und ist am Ende der Mietdauer in gleichem Zustand zurückzugeben. Der Vermieter behält es sich vor, dem Mieter einen pauschalen Betrag von 10 Euro in Rechnung zu stellen, sollte dieser den Tank nicht aufgefüllt haben.

 

9.   Reinigung

Ist eine Übernahme der Reinigung durch den Vermieter nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung vermerkt (bspw. Hussen), so hat der Mieter die gemieteten Gegenstände vor Rückgabe eigenständig zu säubern. Dies gilt insbesondere für alle Artikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. (bspw. Candy-Bar-Gläser, Getränkespender, Partybecher, Geschirr, Besteck etc.) Eine gründliche Reinigung durch den Vermieter erfolgt unmittelbar nach der Rückgabe.

Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände sogfältig zu behandeln. Extrem verschmutzte Artikel (bspw. Brandflecken oder -löcher, Wachs, Stiftflecken, Kaugummi etc.) werden zum Beschaffungspreis neu berechnet.

 

Zusatzhinweis Hussen:

Die Hussen für die Bierzeltgarnituren werden von einem Drittanbieter bezogen und gehören nicht zum Eigentum des Vermieters. Schäden, die aus der Nutzung der Hussen resultieren und dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, werden unmittelbar an den Mieter weitergegeben.

Zusatzhinweis Partyzelte und Pavillon:

Die gemieteten Partyzelte dürfen nicht als Gastronomiezelte verwendet werden, sofern die Verwendung eines Grills, einer Fritteuse o.ä. beabsichtigt ist. Sollte sich der Mieter dem widersetzen und bei der Rückgabe ein deutlich wahrnehmbarer Fettgeruch vorhanden sein, behalten wir uns vor, den entstandenen Schaden (durch Festsetzung des Geruchs im Planengewebe) in Rechnung zu stellen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Vorhaben als "Gastronomiezelt" einzustufen ist, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf.

 

10.  Stornierung

Eine Stornierung der gemieteten Artikel ist möglich und muss in Schriftform durch den Mieter erfolgen. (bspw. E-Mail)

Folgende Stornierungsgebühren fallen hierbei an:

25% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn,

80% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn, aber max. 200 EUR.


 

11.  Veröffentlichung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fotos der gemieteten Gegenstände am Veranstaltungsort zu machen und diese zu Marketingzwecken zu nutzen.

 

12.  Sonstiges

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. Der Vermieter legt zu diesem Zweck in jede Aufbewahrungskiste Bestandslisten bei.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.